Das Fundament für unsere Zusammenarbeit
Veränderung braucht einen verlässlichen und transparenten Rahmen von Beginn an. Hier erfahren Sie alles – von den Kosten bis zum Ablauf – auf einen Blick. So wissen Sie vor dem ersten Schritt genau, woran Sie sind.



Was erwartet Sie im Erstgespräch?
Das erste Gespräch dient dazu, uns kennenzulernen. Sie schildern mir Ihr Anliegen und wir klären, ob mein Angebot das Richtige für Sie ist. Gleichzeitig bekommen Sie einen Eindruck von meiner Arbeitsweise. Eine gute Chemie ist wichtiger Bestandteil und mir ein großes Anliegen.
Wie ist die Verschwiegenheit geregelt?
Wir arbeiten in einem vertraulichen Rahmen. Psychotherapeut:innen unterliegen gemäß § 15 Psychotherapiegesetz einer strengen, gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt uneingeschränkt gegenüber Dritten, auch gegenüber Angehörigen oder Arbeitgebern.
In welchem Rahmen arbeiten wir?
Die Dauer der Therapie ist individuell und richtet sich ganz nach Ihrem Anliegen – von der Kurzzeit-Begleitung bis zur längerfristigen Zusammenarbeit. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich oder alle 14 Tage in meiner Praxis statt.
Bei Bedarf können wir auch den geschützten Praxisraum verlassen, um die neuen Verhaltensweisen direkt in realen Situationen zu trainieren und zu festigen.
Wie kann ich einen Termin absagen?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen (per SMS oder E-Mail). Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei späteren Absagen oder Nichterscheinen das volle Honorar in Rechnung stellen muss, da die Stunde so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Wie gestalten sich Kosten und Dauer?
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Das Honorar beträgt € 80,– pro Einheit. Die Bezahlung erfolgt nach jeder Stunde in bar oder per Überweisung nach Erhalt der Honorarnote.
Hinweis zur Abrechnung: Da ich den Status ‚Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision‘ trage, ist derzeit keine Teil-Refundierung durch die Krankenkasse möglich.
Was bedeutet „in Ausbildung unter Supervision“?
Der gesetzliche Status „in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich eigenständig arbeite, mich aber regelmäßig mit erfahrenen Lehrtherapeut:innen austausche.
Für Sie bedeutet das ein Höchstmaß an Qualitätssicherung durch das Vier-Augen-Prinzip – selbstverständlich völlig anonymisiert und unter Wahrung der strengen Verschwiegenheitspflicht.
Regeln schaffen Struktur, doch erst die Begegnung schafft Vertrauen. Schreiben Sie mir einfach, damit wir uns kennenlernen können. Denn Veränderung braucht einen Raum, in dem Sie ganz Mensch sein dürfen.
